80 Prozent der Bundesliga-Klubs erhalten Lizenz - ebenso 3 von 6 Regionalliga-Klubs

29. April 2016 in ADMIRAL Bundesliga

Der Senat 5 der Österreichischen Fußball-Bundesliga (Vorsitz RA Dr. Thomas Hofer-Zeni; weitere Mitglieder Dr. Gerhard Kastelic, Mag. Norbert Vanas, Mag. Peter Pros, Dr. Peter Dösinger, Dr. Rudolf Novotny, Dr. Thomas Hollerer) hat nach Prüfung und Evaluierung der von den Lizenzbewerbern eingereichten Unterlagen die Lizenzentscheidungen für die Bundesliga-Spielsaison 2016/17 wie folgt getroffen:


1) tipico Bundesliga

Lizenz erteilt

FC Red Bull Salzburg

SK Rapid Wien

CASHPOINT SCR Altach

SK Puntigamer Sturm Graz

RZ Pellets WAC

SV Josko Ried (bestehende Finanz-Auflage: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht)

FK Austria Wien

SV Grödig

SV Mattersburg

 

Lizenz verweigert

FC Admira Wacker Mödling (Finanziell)

  

2) Sky Go Erste Liga

 

Lizenz erteilt

SC Wiener Neustadt (Finanz-Auflage: Überarbeitung Budget/Liquiditätsplan im Herbst 2016)

FC Liefering

LASK Linz

KSV 1919 (bestehende Finanz-Auflage: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht)

SKN St. Pölten

FC Wacker Innsbruck

FAC Wien

 

Lizenz verweigert

SC Austria Lustenau (Finanziell)

SK Austria Klagenfurt (Finanziell)

 

Kein Lizenzantrag/Zwangsabstieg durch Insolvenz

SV Austria Salzburg - Mit Saisonende wird SV Austria Salzburg gemäß den Lizenzbestimmungen (4.2.5.1) ans Tabellenende gereiht und steigt in die Regionalliga West ab.

 

3) Regionalligen

 

Lizenz erteilt (über Auflagen wird nach Feststehen des Aufstiegs entschieden)

SV Horn (Ost / Ausweichstadion: FAC-Platz)

FC Blau Weiß Linz (Mitte – Stadion der Stadt Linz)

WSG Wattens (West – Stadion Tivoli neu)

 
Lizenz verweigert

First Vienna FC (Ost / finanziell)

TSV Hartberg (Mitte / finanziell)

 

Lizenzantrag zurückgewiesen

SC Ritzing (Ost)

 

Vertraulichkeitsverpflichtung
Darüber hinausgehende (Detail-)Informationen können aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht nicht von der Bundesliga, sondern nur von den Klubs selbst beantwortet werden.

 

4) Weiterer Verlauf des Lizenzierungsverfahrens

Gegen den Senat 5-Beschluss kann der Lizenzbewerber bestimmungsgemäß innerhalb von zehn Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben – die Frist endet heuer am Montag, den 09. Mai 2016.

Es gilt lt. Abschnitt 5.4. Absatz E des Bundesliga-Lizenzierungshandbuchs, eine eingeschränkte Neuerungserlaubnis: „Neues Vorbringen und neue Beweismittel sind nur bis zum Ablauf der Protestfrist zulässig. Änderungen des geprüften Jahresabschlusses oder betragsmäßige Änderungen der Budgetpositionen ... sind jedoch unzulässig.“

Die Entscheidung des Lizenz-Protestkomitees wird bestimmungsgemäß innerhalb von fünf Tagen (heuer folglich bis Samstag, 14. Mai 2016) getroffen. Damit ist das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.

Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von sieben Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden. Eine etwaig notwendige Entscheidung würde aufgrund der UEFA-Frist bis Ende Mai getroffen.

 

Weitere Termine Lizenzierungsverfahren 2016/17:


Protestfrist Montag, 09. Mai 2016

Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz) bis Samstag, 14. Mai 2016

Innerhalb von sieben Tagen (nach Zustellung Protestkomitee-Bescheid)
Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht

Bis 31. Mai 2016
Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA

 

Download Lizenzierungshandbuch
Das gesamte Handbuch ist downloadbar unter Bundesliga-Lizenzhandbuch

 

 

5) Stellungnahmen

 

RA Dr. Thomas Hofer-Zeni, Vorsitzender des Senat 5/Lizenzausschuss:

„Es ist erfreulich, dass 80% aller Klubs der höchsten und zweithöchsten Spielklasse die Lizenz bereits in erster Instanz erhalten konnten. Bei den Lizenzbewerbern aus den Regionalligen konnte drei Bewerbern erstinstanzlich eine Lizenz erteilt werden.

In fünf Fällen (ein Klub der Bundesliga, zwei Klubs der Ersten Liga, sowie zwei Klubs der Regionalligen) konnten zum jetzigen Zeitpunkt die gestellten Anforderungen nicht ausreichend erfüllt werden. Den betreffenden Klubs bietet sich jedoch die Möglichkeit, im Rahmen der zweiten Instanz die noch erforderlichen Nachweise zu erbringen.

Besonders erfreulich ist, dass von den Klubs der beiden höchsten Spielklassen nur dreien eine wirtschaftliche Auflage erteilt werden musste. Es ist jedoch auch für den Senat 5 erkennbar, dass die wirtschaftliche Situation besonders in der zweit- und dritthöchsten Spielklasse tendenziell herausfordernder geworden ist. Dies zeigt sich in der Ersten Liga dadurch, dass zwei von neun verbleibenden Lizenzbewerbern die Lizenz aus finanziellen Gründen verweigert werden musste. Bei den Bewerbern aus der Regionalliga beobachten wir, dass die Anzahl der Bewerber – angesichts des mit der Erfüllung der gestiegenen Anforderungen verbundenen, erhöhten Aufwands – seit Jahren leicht rückläufig ist. Hier bestehen dennoch zwei finanziell begründete Verweigerungen.

Nun gilt es für die Klubverantwortlichen auf Basis einer verantwortungsvollen und ordnungsgemäßen Finanzgebarung die sich stellenden sportlichen Herausforderungen im Rahmen eines planmäßigen Wirtschaftens zu bewältigen. Der Senat 5 wird wie bisher die wirtschaftliche Entwicklung unterjährig genau beobachten.“

 

Christian Ebenbauer, Bundesliga-Vorstand:

 

80 Prozent erfolgreiche Lizenzanträge in der Bundesliga

„Vorab ist den 16 Bundesliga-Klubs und 3 Regionalliga-Klubs zur erfolgreichen Absolvierung des Lizenzierungsverfahrens zu gratulieren, ebenso wie dem Senat 5 und der Lizenzadministration.“

Infrastruktur-Offensive trägt Früchte

„Besonders positiv hervorzuheben ist, dass es dieses Mal keine Auflagen betreffend Infrastruktur gibt. Das zeigt, dass die von der Österreichischen Fußball-Bundesliga ausgerufene Infrastruktur-Offensive und die zahlreichen Infrastrukturmaßnahmen der Klubs Früchte tragen.“

„Lizenz ist keine Fortbestandgarantie“

„Es ist erkennbar, dass die finanziellen Rahmenbedingungen besonders in der Sky Go Ersten Liga und in der Regionalliga herausfordernder sind, als in der tipico Bundesliga – eine Entwicklung, die wir bereits in den vergangenen Jahren beobachten konnten.

Eine Lizenz ist keine Fortbestandgarantie, das hat uns auch der Fall Austria Salzburg in der aktuellen Saison gezeigt. Umso mehr ist für die Klubs wirtschaftlich verantwortungsvolles Handeln auf Basis der im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens erstellten und eingebrachten Unterlagen unabdingbar.

In diesem Zusammenhang lässt sich noch einmal ausdrücklich festhalten, dass einzig und allein eine ordnungsgemäße Finanzgebarung die nachhaltige Grundlage für die Teilnahme am Bundesliga-Spielbetrieb darstellt.“

Weiteres Prozedere:

„Unter der Voraussetzung der anhaltenden sportlichen Qualifikationsmöglichkeit ist davon auszugehen, dass die verbleibenden Lizenzbewerber die Möglichkeit des Protestes nutzen, um in zweiter Instanz die Chance der Lizenzerteilung und damit zur Teilnahme am Bundesliga-Spielbetrieb 2016/17 zu wahren.

Jetzt gilt es neben dem sportlichen Wettkampf auch noch die Entscheidungen der zweiten Instanz Mitte Mai und im Fall des Falles auch des Ständig Neutralen Schiedsgerichts Ende Mai abzuwarten.“

 

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