Rechte und Pflichten geregelt Der Kollektivvertrag (zwischen der Österreichischen Fußball-Bundesliga und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport und freie Berufe, abgeschlossen) regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Bundesliga-Klubs und Bundesliga-Spielern sehr detailliert und stellt für beide Seiten eine Verbesserung der Rechtssicherheit dar.
Konkret angeführt sind dabei u. a. sensible Bereiche wie die Rechte und Pflichten von Dienstnehmer und -geber, die Disziplinarordnung und Strafenkatalog oder die Regelung der Sonder- bzw. Entgeltfortzahlung (sämtliche Inhalte siehe unten).
Gemeinsames positives Zeichen gesetzt Bundesliga-Präsident Martin Pucher zeigt sich erfreut über die Entscheidung: „Dieser einstimmige Beschluss ist äußerst zufrieden stellend für den österreichischen Fußball. Gemeinsam mit der VdF haben wir ein klares Zeichen des Miteinander gesetzt.“
Oliver Prudlo, Vorsitzender der VdF, sieht dies „als ein wichtiges Aufbruchsignal in der Zusammenarbeit zwischen Klubs und Spielern, dass für Rechtssicherheit und Klarheit sorgen wird. Als Ex-Profi freue ich mich ganz besonders über diesen wichtigen Schritt“.
„Ich erachte diese Entscheidung als Beginn einer neuen Qualität in der Beziehung zwischen Klubs und Spielern“, ergänzt VdF-Geschäftsführer Dr. Rudolf Novotny. Auch Bundesliga-Vorstand Georg Pangl ist sehr zufrieden: „Der Kollektivvertrag stellt einen Meilenstein in der Zusammenarbeit zwischen der Bundesliga und den Spielern bzw. ihrer Vertretung dar, auf den wir lange hingearbeitet haben. Dieser Abschluss ist zugleich ein Zeichen der gemeinsamen Stärke.“
Vorlage beim Sozial-Ministerium Der Kollektivvertrag für Bundesliga-Spieler wird nunmehr dem Ministerium für Soziales vorgelegt und veröffentlicht und ist damit in ca. zwei Wochen offiziell gültig.
Inhalte des Kollektivvertrags für Bundesliga-Spieler § 1. Geltungsbereich § 2. Gleichbehandlung § 3. Geltungsdauer § 4. Anschlag und Aushang des Kollektivvertrages § 5. Rechtswirkungen des Kollektivvertrages § 6. Dienstverträge (Spielerverträge) § 8. Pflichten der Dienstnehmer (Spieler) § 9. Pflichten der Dienstgeber (Klubs, Mitglieder der Bundesliga) § 10. Arbeitszeit § 11. Urlaub § 12. Entgelt § 13. Fortzahlung des Entgeltes § 14. Schieds- und Schlichtungsklausel § 15. Verfall § 16. Disziplinarordnung
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