Senat 5 (Lizenzausschuss)

Seit Mitte der 90er-Jahre wird im Rahmen des Bundesliga-Lizenzierungsverfahrens über die sportliche Qualifikation hinausgehend die Erfüllung von wirtschaftlichen, infrastrukturellen, rechtlichen und personell-organisatorischen Mindestkriterien geprüft. Demnach berechtigt nur die Erfüllung sämtlicher (im Bundesliga-Lizenzierungshandbuch definierter) Kriterien zum Erhalt der Lizenz und damit zur Teilnahme an den Bundesliga-Bewerben.

Der Senat 5, in dessen Kreis sich bestimmungsgemäß zumindest ein Jurist und ein Wirtschaftstreuhänder finden müssen, stellt im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens das Entscheidungsgremium erster Instanz dar. Dessen Hauptaufgabe liegt darin, die Erfüllung der einzelnen Kriterien festzustellen und folglich über die Erteilung (oder Verweigerung) der Lizenz sowie über die Erteilung etwaig notwendiger Auflagen zu entscheiden. Der Senat 5 wird dabei durch die Lizenzadministration mittels Informations- und Unterlagenaufbereitung unterstützt.

Satzungsmäßige Aufgaben:
  • Feststellung der wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Lizenzbewerber gemäß den Lizenzierungsbestimmungen,
  • Erteilung, Verweigerung oder Entziehung der Lizenz,
  • Erteilung von Auflagen,
  • Untersuchung und Bestrafung aller Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dem Lizenzierungsverfahren,
  • Genehmigung der Ausgliederung des Spielbetriebes eines Lizenznehmers.

 

Mitglieder:

  • Dr. Thomas Hofer-Zeni (Vorsitz)
  • Harald Amberger, PHD
  • Mag. Dr. Peter Dösinger
  • Mag. Klaus Gaedke
  • Mag. Wilhelm Milchrahm (von der younion nominiertes Mitglied)
  • MMMag. Matthias Prior
  • Mag. Peter Pros
  • Dr. Hanno Schatzmann LL.M.
  • Mag. Bernhard Schwarz (vom ÖFB nominiertes Mitglied)
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