29. Apr. 2016
80 Prozent der Bundesliga-Klubs erhalten Lizenz - ebenso 3 von 6 Regionalliga-Klubs
Der Senat 5 der sterreichischen Fuball-Bundesliga (Vorsitz RA Dr. Thomas Hofer-Zeni; weitere Mitglieder Dr. Gerhard Kastelic, Mag. Norbert Vanas, Mag. Peter Pros, Dr. Peter Dsinger, Dr. Rudolf Novotny, Dr. Thomas Hollerer) hat nach Prfung und Evaluierung der von den Lizenzbewerbern eingereichten Unterlagen die Lizenzentscheidungen fr die Bundesliga-Spielsaison 2016/17 wie folgt getroffen:
1) tipico Bundesliga
Lizenz erteilt
FC Red Bull Salzburg
SK Rapid Wien
CASHPOINT SCR Altach
SK Puntigamer Sturm Graz
RZ Pellets WAC
SV Josko Ried (bestehende Finanz-Auflage: quartalsmiger Reorganisationsprferbericht)
FK Austria Wien
SV Grdig
SV Mattersburg
Lizenz verweigert
FC Admira Wacker Mdling (Finanziell)
2) Sky Go Erste Liga
Lizenz erteilt
SC Wiener Neustadt (Finanz-Auflage: berarbeitung Budget/Liquidittsplan im Herbst 2016)
FC Liefering
LASK Linz
KSV 1919(bestehende Finanz-Auflage: quartalsmiger Reorganisationsprferbericht)
SKN St. Plten
FC Wacker Innsbruck
FAC Wien
Lizenz verweigert
SC Austria Lustenau (Finanziell)
SK Austria Klagenfurt (Finanziell)
Kein Lizenzantrag/Zwangsabstieg durch Insolvenz
SV Austria Salzburg - Mit Saisonende wird SV Austria Salzburg gem den Lizenzbestimmungen (4.2.5.1) ans Tabellenende gereiht und steigt in die Regionalliga West ab.
3) Regionalligen
Lizenz erteilt (ber Auflagen wird nach Feststehen des Aufstiegs entschieden)
SV Horn (Ost / Ausweichstadion: FAC-Platz)
FC Blau Wei Linz (Mitte Stadion der Stadt Linz)
WSG Wattens (West Stadion Tivoli neu)
Lizenz verweigert
First Vienna FC (Ost / finanziell)
TSV Hartberg (Mitte / finanziell)
Lizenzantrag zurckgewiesen
SC Ritzing (Ost)
Vertraulichkeitsverpflichtung
Darber hinausgehende (Detail-)Informationen knnen aus Grnden der Verschwiegenheitspflicht nicht von der Bundesliga, sondern nur von den Klubs selbst beantwortet werden.
4) Weiterer Verlauf des Lizenzierungsverfahrens
Gegen den Senat 5-Beschluss kann der Lizenzbewerber bestimmungsgem innerhalb von zehn Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben die Frist endet heuer am Montag, den 09. Mai 2016.
Es gilt lt. Abschnitt 5.4. Absatz E des Bundesliga-Lizenzierungshandbuchs, eine eingeschrnkte Neuerungserlaubnis: Neues Vorbringen und neue Beweismittel sind nur bis zum Ablauf der Protestfrist zulssig. nderungen des geprften Jahresabschlusses oder betragsmige nderungen der Budgetpositionen ... sind jedoch unzulssig.
Die Entscheidung des Lizenz-Protestkomitees wird bestimmungsgem innerhalb von fnf Tagen (heuer folglich bis Samstag, 14. Mai 2016) getroffen. Damit ist das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.
Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von sieben Tagen Klage beim Stndigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der 577 ff sterreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden. Eine etwaig notwendige Entscheidung wrde aufgrund der UEFA-Frist bis Ende Mai getroffen.
Weitere Termine Lizenzierungsverfahren 2016/17:
Protestfrist Montag, 09. Mai 2016
Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz) bis Samstag, 14. Mai 2016
Innerhalb von sieben Tagen (nach Zustellung Protestkomitee-Bescheid)
Einreichung der Klage beim Stndigen Neutralen Schiedsgericht
Bis 31. Mai 2016
Entscheidung Stndiges Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA
Download Lizenzierungshandbuch
Das gesamte Handbuch ist downloadbar unter Bundesliga-Lizenzhandbuch
5) Stellungnahmen
RA Dr. Thomas Hofer-Zeni, Vorsitzender des Senat 5/Lizenzausschuss:
Es ist erfreulich, dass 80% aller Klubs der hchsten und zweithchsten Spielklasse die Lizenz bereits in erster Instanz erhalten konnten. Bei den Lizenzbewerbern aus den Regionalligen konnte drei Bewerbern erstinstanzlich eine Lizenz erteilt werden.
In fnf Fllen (ein Klub der Bundesliga, zwei Klubs der Ersten Liga, sowie zwei Klubs der Regionalligen) konnten zum jetzigen Zeitpunkt die gestellten Anforderungen nicht ausreichend erfllt werden. Den betreffenden Klubs bietet sich jedoch die Mglichkeit, im Rahmen der zweiten Instanz die noch erforderlichenNachweise zu erbringen.
Besonders erfreulich ist, dass von den Klubs der beiden hchsten Spielklassen nur dreien eine wirtschaftliche Auflage erteilt werden musste. Es ist jedoch auch fr den Senat 5 erkennbar, dass die wirtschaftliche Situation besonders in der zweit- und dritthchsten Spielklasse tendenziell herausfordernder geworden ist. Dies zeigt sich in der Ersten Liga dadurch, dass zwei von neun verbleibenden Lizenzbewerbern die Lizenz aus finanziellen Grnden verweigert werden musste. Bei den Bewerbern aus der Regionalliga beobachten wir, dass die Anzahl der Bewerber angesichts des mit der Erfllung der gestiegenen Anforderungen verbundenen, erhhten Aufwands seit Jahren leicht rcklufig ist. Hier bestehen dennoch zwei finanziell begrndete Verweigerungen.
Nun gilt es fr die Klubverantwortlichen auf Basis einer verantwortungsvollen und ordnungsgemen Finanzgebarung die sich stellenden sportlichen Herausforderungen im Rahmen eines planmigen Wirtschaftens zu bewltigen. Der Senat 5 wird wie bisher die wirtschaftliche Entwicklung unterjhrig genau beobachten.
Christian Ebenbauer, Bundesliga-Vorstand:
80 Prozent erfolgreiche Lizenzantrge in der Bundesliga
Vorab ist den 16 Bundesliga-Klubs und 3 Regionalliga-Klubs zur erfolgreichen Absolvierung des Lizenzierungsverfahrens zu gratulieren, ebenso wie dem Senat 5 und der Lizenzadministration.
Infrastruktur-Offensive trgt Frchte
Besonders positiv hervorzuheben ist, dass es dieses Mal keine Auflagen betreffend Infrastruktur gibt. Das zeigt, dass die von der sterreichischen Fuball-Bundesliga ausgerufene Infrastruktur-Offensive und die zahlreichen Infrastrukturmanahmen der Klubs Frchte tragen.
Lizenz ist keine Fortbestandgarantie
Es ist erkennbar, dass die finanziellen Rahmenbedingungen besonders in der Sky Go Ersten Liga und in der Regionalliga herausfordernder sind, als in der tipico Bundesliga eine Entwicklung, die wir bereits in den vergangenen Jahren beobachten konnten.
Eine Lizenz ist keine Fortbestandgarantie, das hat uns auch der Fall Austria Salzburg in der aktuellen Saison gezeigt. Umso mehr ist fr die Klubs wirtschaftlich verantwortungsvolles Handeln auf Basis der im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens erstellten und eingebrachten Unterlagen unabdingbar.
In diesem Zusammenhang lsst sich noch einmal ausdrcklich festhalten, dass einzig und allein eine ordnungsgeme Finanzgebarung die nachhaltige Grundlage fr die Teilnahme am Bundesliga-Spielbetrieb darstellt.
Weiteres Prozedere:
Unter der Voraussetzung der anhaltenden sportlichen Qualifikationsmglichkeit ist davon auszugehen, dass die verbleibenden Lizenzbewerber die Mglichkeit des Protestes nutzen, um in zweiter Instanz die Chance der Lizenzerteilung und damit zur Teilnahme am Bundesliga-Spielbetrieb 2016/17 zu wahren.
Jetzt gilt es neben dem sportlichen Wettkampf auch noch die Entscheidungen der zweiten Instanz Mitte Mai und im Fall des Falles auch des Stndig Neutralen Schiedsgerichts Ende Mai abzuwarten.