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16. Okt. 2018

Bundesliga-Sanktionskonzept neu mit Fokus Tterausforschung

Die Klubkonferenz der Fuball-Bundesliga hat am Dienstag einen ersten Schritt fr ein Sanktionskonzept nach sicherheitsrelevanten Vorfllen vollzogen. Die Grundstze dieses Weges sind das Schtzen der dem Fuball typischen Stadion-Atmosphre, die Ausforschung der Einzeltter und als letzte Konsequenz ein Punkteabzug. Die diesbezglichen Beratungen von Bundesliga und Clubs laufen seit Monaten.Dem Senat 1 der Bundesliga soll fr die Flle von Zuschauerfehlverhalten fr die Saison 2019/20 ein Manahmenkatalog vorgelegt werden, anhand dessen sich transparent und nachvollziehbar die zu setzenden Sanktionen ergeben. Die wesentliche Basis des neuen Sanktionskonzepts sind gem einer Bundesliga-Aussendung nach wie vor Geldstrafen, die in Verbindung mit der konsequenten Tterausforschung eine grere Relevanz gewinnen sollen.Primres Ziel sei die Ausforschung der verantwortlichen Tter durch den Club, die Verhngung von Stadionverboten sowie gegebenenfalls ein Regress gegen die Tter. Milderungsgrnde fr die Strafbemessung in der Hhe von 25 Prozent seien demnach bei erfolgreicher Identifizierung eines Tters mit entsprechenden Manahmen, von 50 Prozent bei Identifizierung von mehr als einem Tter bzw. bis zu 50 Prozent der Tter und 75 Prozent Milderung bei Identifizierung von mehr als 50 Prozent der Tter gegeben.Ergnzend zu den Geldstrafen soll in den kommenden Monaten ein System erarbeitet werden, das dem Strafsenat zustzlich die Aussprache von konkreten sicherheitstechnischen bzw. gewaltprventiven Manahmen ermglicht und dadurch eine bestmgliche Verhinderung von Vorfllen bietet.Bei schweren Vorfllen solle der Handlungsspielraum erweitert werden, wie die Klubkonferenz der hchsten Spielklasse beschlossen hat. Daher werde die Bundesliga beim sterreichischen Fuball-Bund (FB) den Antrag stellen, den Punkteabzug fr die darauffolgende Saison in den Strafenkatalog aufzunehmen und gleichzeitig auch die Bewhrungsfrist auf 24 statt bisher zwlf Monate zu erhhen.Zudem kam man zu der mehrheitlichen Meinung, dass das rechtssprechende Organ bei wiederholten schwerwiegenden Fllen im Sinne von Eskalationsstufen in einem Zeitraum von 24 Monaten die Mglichkeit haben soll, einen Punkteabzug zu verhngen.