16. März 2016
Lizenzantrge fr 2016/17 eingelangt
Am gestrigen Dienstag, 15. Mrz 2016 endete die Abgabefrist fr die Lizenzantrge zur Saison 2016/17. Mit Ausnahme des Zwangsabsteigers SV Austria Salzburg haben alle weiteren 19 Klubs der sterreichischen Fuball-Bundesliga Lizenzantragsunterlagen eingereicht.
Im Rahmen der Vollstndigkeitsprfung werden heute etwaig fehlende Unterlagen mit Nachfrist 21.03.2016 urgiert, womit diese erste Phase abgeschlossen ist. In den folgenden Wochen erfolgt die berprfung der Unterlagen durch die Bundesliga-Lizenzadministration und den unabhngigen Senat 5.
Wir ersuchen um Verstndnis, dass aufgrund einer Vereinbarung zwischen der sterreichischen Fuball-Bundesliga und FB bzw. dessen Landesverbnden und deren Klubs aus Grnden der Vertraulichkeit und im Sinne des sportlichen Wettbewerbs zu diesem Zeitpunkt (noch) keine Information ber Bewerber aus den Regionalligen bekanntgegeben werden.
Weitere Termine zum Lizenzierungsverfahren 2016/17:
Bis 30. April 2016: Entscheidung durch Senat 5 (1. Instanz), 10 Tage Protestfrist
10. Mai 2016:Ende der Protestfrist (bei Senat 5-Beschluss 30.04.)
Bis 15. Mai 2016:Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz)
Einreichung der Klage beim Stndigen Neutralen Schiedsgericht
Innerhalb von sieben Tagen (nach Zustellung Protestkomitee-Beschluss)
Bis 31. Mai 2016: Entscheidung des Stndigen Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA
Wesentliche nderungen im Vergleich zum Vorjahr
Stadion bei Lizenzerteilung
Jeder Klub muss ab der Lizenzierung zur Saison 2016/17 ber ein Heimstadion (max. 20 km vom Vereinssitz entfernt) verfgen, dass fr smtliche Meisterschaftsspiele der jeweiligen Spielklasse uneingeschrnkt zugelassen ist.
Der Erhalt einer Lizenz ber ein (uneingeschrnkt zugelassenes) Ausweichstadion ist nur mehr fr Aufsteiger in die Sky Go Erste Liga bzw. in die tipico Bundesliga fr maximal eine Saison mglich. Darber hinaus muss bei fehlender Rasenheizung in der tipico Bundesliga ein Ausweichstadion genannt werden, in dem von 15.11. bis inkl. 15.03. gespielt werden muss.
Des Weiteren darf ein Stadion von maximal zwei Klubs je Spielklasse genutzt werden. Um die Rasenqualitt gewhrleisten zu knnen, darf ein Stadion mit Naturrasen insgesamt jedoch hchstens drei Klubs (statt wie bisher vier) beherbergen.
Strafregisterauszug
Im Sinne der Wettbewerbsintegritt mssen ab der Lizenzierung fr 2016/17 vertretungsbefugte Personen sowie der Manager und Finanzverantwortliche eines Klubs mittels Strafregisterauszug nachweisen, dass insbesondere keine rechtskrftige Verurteilung nach dem Finanzstrafgesetz bzw. wegen strafbarer Handlungen gegen fremdes Vermgen vorliegt.
Wichtige Fragen zur Lizenzierung:
Worin liegt das wesentliche Ziel der Lizenzierung?
Primres Ziel der sterreichischen Fuball-Bundesliga ist die sogenannte Wettbewerbskontinuitt, das heit die Meisterschaft mit jener Anzahl der Klubs zu beenden, mit der diese begonnen worden ist. Hier geht es vor allem darum, den Stakeholdern (Fans, TV-Partner, Sponsoren, etc.) in geplanter Weise das Produkt sterreichische Fuball-Bundesliga anzubieten. Dies ist den letzten 13 Saisonen gelungen, mehr als 4.680 Meisterschaftsspiele konnten planmig durchgefhrt werden. Um dieses Ziel zu gewhrleisten konnte jedoch in Vergangenheit nicht jedem Antragssteller eine Lizenz erteilt werden.
Ablauf des Lizenzierungsverfahrens:
Die vom Klub eingereichten Unterlagen werden von der Lizenzadministration (d.s. der Lizenz-Manager und die Kriterien-Experten) nach dem Vieraugenprinzip und auf Basis der bestehenden Bestimmungen geprft, wonach an das Entscheidungsgremium erster Instanz (Senat 5) Bericht erstattet wird. Hinsichtlich der finanziellen Kriterien gibt der vom Klub beauftragte Wirtschaftsprfer seinen Bericht und sein Urteil ber die wirtschaftliche Leistungsfhigkeit und die Fortbestandsprognose des Klubs ab. Danach werden die Unterlagen und Prfberichte von der Lizenzadministration der Bundesliga (inkl. Finanzexperten der KPMG) analysiert und dem Senat 5 berichtet, der Senat 5 trifft in Folge auf Basis der geltenden Bestimmungen die Entscheidungen.
Ablauf der weiteren Instanzen:
Sollte einem Antragsteller in erster Instanz die Lizenz nicht erteilt werden knnen, so kann dieser innerhalb von zehn Tagen Protest beim Protestkomitee einbringen. Dabei besteht die Mglichkeit, neue Nachweise der (wirtschaftlichen) Leistungsfhigkeit vorzubringen. Sollte die Lizenz auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Lizenzbewerber noch die Mglichkeit, beim Stndigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der sterreichischen Fuball-Bundesliga, sondern entscheidet endgltig anstelle eines ordentlichen Gerichts.
Risiken trotz positiver Lizenzierung:
Das Verfahren ist keine Fortbestandsgarantie, sondern immer nur so gut, wie es von allen Beteiligten gelebt wird. Die Kontrollmechanismen des Lizenzgebers sollen das wirtschaftliche Handeln der Klubs einerseits untersttzen, aber auch mglichst frhzeitig auf Fehlentwicklungen hinweisen. Ein strenges Zulassungsverfahren kann dadurch viele Probleme vermeiden, doch ab dem Zeitpunkt der Lizenzerteilung ist der Klub am Steuer. Insbesondere daher ist das Lizenzverfahren kein Ersatz fr ein verantwortungsvolles Klubmanagement.