13. Mai 2016
Lizenzierung 2016/17 - 3 von 4 Protestwerbern erhalten Lizenz
Das Protestkomitee der sterreichischen Fuball-Bundesliga unter Vorsitz von RA Dr.Andreas Grundei (weitere Mitglieder: Mag. Kurt Temm, Mag. Walther Wawronek, Dr. Andreas Jank, Dr. Michael Friedrich) hat nach Prfung und Evaluierung der von den Lizenz- und Protestwerbern fristgerecht eingereichten Unterlagen folgende Lizenzentscheidungen fr die Bundesliga-Saison 2016/17 getroffen:
tipico Bundesliga:
FC Admira Wacker Mdling: Lizenz erteilt (Hinweis: die bestehenden finanziellen Auflagen monatliche Liquidittsberichterstattung und quartalsmige Reorganisationsprferberichterstattung bleiben aufrecht).
Sky Go Erste Liga:
SC Austria Lustenau erteilt (Hinweis: die bestehende finanzielle Auflage quartalsmige Reorganisationsprferberichterstattung bleibt aufrecht).
SK Austria Klagenfurt: Protest nicht stattgegeben/Lizenz verweigert.
Regionalligen*:
TSV Egger Glas Hartberg (Mitte): Lizenz erteilt
*Anmerkungen:
- ber etwaige Auflagen fr Regionalligisten wird nach Feststehen des Aufstiegs entschieden.
- von First Vienna FC 1894 und SC Ritzing (beide Regionalliga Ost) wurde kein Protest eingebracht.
- Play off-berechtigt fr den Aufstieg in die Sky Go Erste Liga sind der Meister oder Vize-Meister Regionalliga Mitte
RA Dr. Andreas Grundei, Vorsitzender des Protestkomitees: Drei von vier Protestwerbern konnten auf Grund der neu eingebrachten Nachweise die fr die Lizenzverweigerung erster Instanz mageblichen Grnde entkrften, wonach die Lizenz erteilt werden konnte. Bei einem Klub war dies nicht der Fall, weshalb die Lizenzverweigerung aufrecht bleibt.
Weiterer Ablauf des Lizenzierungsverfahrens
Mit der Entscheidung des Protestkomitees ist das Verfahren innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.
Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann der Lizenzwerber innerhalb von sieben Tagen (folglich bis 20. Mai 2016) Klage beim Stndigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der 577 ff sterreichische Zivilprozessordnung (ZPO), einbringen.
Eine eventuell notwendige Entscheidung wrde bis zum 31. Mai 2016 (=UEFA-Frist) getroffen.