Zur Navigation springenZur Suche springenZum Hauptinhalt springenZum Footer springen

12. Dez. 2016

Urteile Strafsenat Spielausschlsse 19. Runde Tipico Bundesliga sowie Neuverhandlung Dominique Taboga

Spielaussschlüsse – 19.Runde Tipico Bundesliga

Dayotchanculle Upamecano (FC Red Bull Salzburg): 1 Spiel Sperre wegen Verhinderung einer offensichtlichen Torchance.

Michael Huber (SKN St. Pölten): 1 Spiel Sperre wegen Verhinderung einer offensichtlichen Torchance.

  

Neuverhandlung Dominique Taboga

Im vergangenen Oktober bestätigte das Oberlandesgericht Wien mit Verweis auf das strafrechtliche Rückwirkungsverbot das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien im Ergebnis, mit welchem die lebenslange Sperre von Dominique Taboga für nichtig erklärt worden war. Am heutigen Abend fand ein neuerliches Verfahren über die Strafhöhe vor dem Senat 1 statt, bei dem Taboga, wie auch bei der Erstverhandlung im Februar 2014, die Möglichkeit zu einer persönlichen Anhörung nicht wahrnahm.

Dabei wurde gegen Dominique Taboga aufgrund von Bestechung, unzulässigen Sportwetten und der unzulässigen Weitergabe von Informationen im Zusammenhang mit Spielmanipulationen eine Spielsperre von 5 Jahren ausgesprochen. Die Spielsperre gilt ab dem Tag von Tabogas Suspendierung am 19.12.2013 und endet somit am 18.12.2018.

Darüber hinaus wird über Dominique Taboga eine Funktionssperre als Offizieller für die Dauer von 10 Jahren verhängt. Diese Sperre gilt ebenfalls ab 19.12.2013 und endet am 18.12.2023.

Dominique Taboga steht gegen diese Entscheidung das Rechtsmittel des Protestes an das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga zu.

 

Zur Historie:

Taboga war am 19.02.2014 vom Senat 1 im Zusammenhang mit der Manipulation von Bundesliga-Spielen zu einer Spiel- und Funktionssperre auf Lebenszeit gesperrt worden. Nachdem dieses Urteil in zweiter Instanz vom Protestkomitee bestätigt und von der FIFA auf eine weltweite Sperre ausgeweitet wurde, klagte Dominque Taboga die Österreichische Fußball-Bundesliga vor dem Landesgericht Wien wegen Unwirksamkeit des verbandsinternen Beschlusses. Dieses erklärte die lebenslange Sperre für nichtig, was in weiterer Folge vom Oberlandesgericht Wien mit dem Verweis aus das strafrechtliche Rückwirkungsverbot (die lebenslange Sperre ist nur auf Sachverhalte, welche sich nach dem 01.07.2013 ereignet haben, anwendbar) bestätigt wurde.